Seine letzte Bafög-Zahlung erhält er somit für den Juli, obwohl ihm das Zeugnis erst im September 2021 über­reicht wird. Das Arbeitsverhältnis kann gemäß §13 TVstudIII ohne Angabe von Gründen jeder Zeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende durch die/den studentischen Beschäftigten ordentlich (schriftlich) gekündigt werden. (1) ¹Antragstellerinnen oder Antragsteller, die an keiner Hochschule immatrikuliert sind und die einzelne Lehrveranstaltungen der Humboldt-Universität zu Berlin besuchen wollen, können als Gasthörerinnen oder Gasthörer registriert werden (Gasthörerschaft). ⁷Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. (4) ¹Kombinationsbachelorstudiengänge können auch mit dem Ziel studiert werden, die Zugangsvoraussetzungen für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang nach § 76 zu erwerben. ¹Bewerberinnen oder Bewerber können eine Zulassung wegen eines Dienstes im Sinne des § 10 BerlHZVO [Anmerkung: nunmehr in § 7 BerlHZG] in der jeweils geltenden Fassung zurückstellen lassen. März 2018 (GVBl. (4) ¹Die Immatrikulation bzw. ²Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen für die Aufnahme in strukturierte Promotionsstudien, das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, die Organisation des Studiums, die Inhalte, der Aufbau und die Ziele des Studiums, insbesondere die Studienleistungen und Prüfungen, zu regeln. (4) ¹Die Höhe der Quote der nach dem Ergebnis des von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) nach Abzug der Quote nach Absatz 3 zu vergebenen Studienplätze beträgt grundsätzlich 80 vom Hundert. ³Sie kann abweichend bestimmt werden, darf jedoch die in Satz 1 benannte Höhe nicht überschreiten. ⁴Maßgeblich sind die drei Kalenderjahre vor dem Jahr, in dem die letzte Prüfung abgelegt wurde. Fax: 089/289-25414. das Studium in keinem Studiengang fortführen dürfen. Fachsemester gilt § 34 Absatz 2, für Studienplatzbewerbungen mit Gegenstand der Zulassung zum Studium in ein höheres Fachsemester gelten § 33 Absatz 2 Satz 3 und § 38 Absatz 2 entsprechend. Eine normale Wohn­gemeinschaft zählt nicht als Bedarfs­gemeinschaft. Bitte E-Mails überprüfen. (4) ¹Die Immatrikulation im Doppelstudium setzt eine entsprechende, vorherige Antragstellung voraus. ²Die Beendigung wird grundsätzlich zum Ablauf des Monats wirksam, in den der Eintritt des Ereignisses nach Satz 1 fällt. H�2�37�402VH�2P0P��3V0׳T(J�J�*�2T0T0 ³Der Wechsel nach Satz 2 erfolgt abweichend von Absatz 1 Satz 3 grundsätzlich mit Wirkung für dasjenige Semester, in dem der Wechsel erklärt wurde. (1) Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten einer Prüfung erfolglos ausgeschöpft, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. ²Besteht ein Studiengang aus einer Kombination von Studienfächern, ist für jede konkret benannte Kombination eine Studienplatzbewerbung abzugeben; die Auswahl wird dabei für jedes zulassungsbeschränkte Studienfach gesondert vorgenommen. ³Entsprechende Empfehlungen des Computer- und Medienservices der Humboldt-Universität zu Berlin sind zu beachten. 01.01.2023 - Hier erfahren Selbst­ständige, wie viel Beitrag sie für die gesetzliche Kranken­versicherung zahlen müssen und was sie bei Zahlungs­problemen tun können. ²Gegenstand des Antrages auf Immatrikulation ist die Aufnahme als Studentin oder Student im 1. Das ist nur legal, wenn das Bafög an den formellen Studierenden­status geknüpft ist und dem Bafög-Amt keine Lügen aufgetischt werden. Das Studium verläuft vom Beginn bis zum Ende komplett und durchgehend in deutscher Sprache. (3) Im Teilzeitstudium befindliche Studentinnen und Studenten haben gemäß § 63 Absatz 4 mit der Rückmeldung zu erklären, ob die Gründe für das Teilzeitstudium fortdauern. eine oder einer der Lehrenden, soweit mehrere Lehrende Lehrveranstaltungen im Modul gehalten haben. ¹Antragstellerinnen und Antragsteller, die nach den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen einen Vorkurs oder ein Propädeutikum absolvieren müssen, um Vorkenntnisse für das Fachstudium in einem Studienangebot der Humboldt-Universität zu Berlin zu erlangen, werden in dem gewählten Studienangebot nach Maßgabe von § 42 immatrikuliert. ³Soweit die Bewerberin oder der Bewerber einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehört, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Betreuung durch einen Olympiastützpunkt in den Ländern Berlin oder Brandenburg gegeben sein. ⁴Antragstellerinnen oder Antragsteller, die bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin sind und die Promotion anstreben, können in entsprechender Anwendung der Sätze 1 bis 3 immatrikuliert werden; wird die Immatrikulation nicht beantragt, erfolgt eine Registrierung nach § 54 Absatz 1 Satz 1. (3) ¹Die Auflagen werden der Studentin oder dem Studenten durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Die Exmatrikulation kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: wegen des erfolgreichen Abschlusses des Studiums, weil Sie das Studium nicht fortsetzen oder die Hochschule wechseln möchten, weil die Rückmeldung (Überweisung des Sozialbeitrags) nicht oder . ²Das Nähere ist in Gebührenordnungen bestimmt. ¹⁹Dieser Vorgang ist zu protokollieren. ⁹Soweit eine gewichtete Mischnote gebildet wird, werden abschließend nur die ersten beiden Dezimalstellen nach dem Komma berücksichtigt und alle weiteren Stellen ohne Rundung gestrichen. ⁴Die Professional School of Education berät insbesondere Studentinnen und Studenten mit dem Berufsziel des Lehramtes in Schulen zu Studium und Praktika. (3) Kompetenzen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, werden bis zur Hälfte der für den Studiengang bzw. Über den Eingang der Bewerbung erhält jede Bewerberin/jeder Bewerber eine Antwort per E-Mail. ³Das Fristende darf nicht vor dem Zeitpunkt der Information nach § 107a Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 liegen. Unser Krankenkassenvergleich zeigt Ihnen die güns­tigsten Krankenkassen mit den meisten Zusatz­leistungen. nach Ablehnung des Antrags auf Immatrikulation zur Erreichung eines weiteren Studienziels. Sie werden ein Auslandssemester wahrnehmen oder haben andere Gründe, warum Sie das Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin unterbrechen oder als Teilzeitstudierende*r wahrnehmen möchten. „nicht erfüllt“, wird die Verbindung dadurch erzielt, dass eine gewichtete Mischnote nach Satz 3 bis 5 gebildet wird. ³Das Career Center berät Studentinnen und Studenten zum Übergang in die Berufstätigkeit und zur beruflichen Selbständigkeit. Am Ende eines jeden Studiums steht die Exmatrikulation. Wie bin ich in der Zeit zwischen Ende des Studiums und Berufs­beginn oder vor einem Master­studium kranken­versichert? Ob ein Antrag auf Arbeits­losengeld in Ihrem Fall Sinn ergibt, erfragen Sie noch vor der letzten Prüfung bei der Arbeits­agentur. der Prüfungsaufgaben und -lösungen sind insbesondere bei digitalen Studienleistungen und Modulabschlussprüfungen sicherzustellen. Hier kann der angebotene Studienplatz angenommen oder abgelehnt werden. ³Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. In der Regel haben Sie nach dem Studium aber nur Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 – umgangs­sprach­lich Hartz 4 genannt. Fest steht nun: Das 49 Euro-Ticket kommt. ²Der Prüfungsausschuss informiert die für Rückmeldungen zuständige Stelle darüber, dass Auflagen erteilt wurden sowie über die für deren Erfüllung gesetzte Frist. (2) ¹Antragstellerinnen und Antragsteller, die über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 11 Absatz 2 BerlHG verfügen und einen Zugang nach § 11 Absatz 3 BerlHG anstreben, müssen ihre Studierfähigkeit in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zum Studium begehren, durch eine Zugangsprüfung nachweisen. ⁷Stehen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer im betroffenen Fach nicht ausreichend zur Verfügung, darf auch eine andere hauptberufliche Lehrende oder ein anderer hauptberuflicher Lehrender, die oder der zu selbständiger Lehre berechtigt ist, oder eine Lehrbeauftragte oder ein Lehrbeauftragter bestellt werden. ²Der zuständige Prüfungsausschuss legt eine Frist fest, in der das Wahlrecht ausgeübt werden kann. ⁶Der Wortlaut des Themas und der Zeitpunkt der Mitteilung werden in der Prüfungsakte dokumentiert. ²Die Studentin oder der Student kann eine bestimmte Form des Ausgleichs vorschlagen. (2) ¹Die Studentin oder der Student ist verpflichtet, während der Modulabschlussprüfung die Kamera- und Mikrofonfunktion sowie die Bild- und Tonausgabe der eingesetzten elektronischen Kommunikationseinrichtungen dauerhaft zu aktivieren (Videokonferenz). Nach ca. ³In der Prüfung weisen die Antragstellerinnen und Antragsteller die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für den begehrten Studiengang nach; sie umfasst allgemeines und fachbezogenes Wissen. ³Studienleistungen oder Prüfungen, die bis zum Ablauf der maßgeblichen Antragsfrist aufgrund eines noch ausstehenden Abschlusses tatsächlich noch nicht nachweislich erworben wurden (ausstehende Leistungen), können in Bezug auf ²Daraus ergeben sich folgende Gesamt- bzw. an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert ist oder innerhalb des letzten Jahres vor der Anmeldung zur Prüfung immatrikuliert war. zu absolvierenden Prüfungen und den diesen jeweils zugeordneten Leistungspunkten festgesetzt werden, soweit dies zum Erreichen der Gesamtanzahl von Leistungspunkten nach Absatz 1 Satz 1 erforderlich ist. B. bei Studienabschluss im Oktober zum 31.3. des Folgejahres). (1) ¹Studentinnen und Studenten, die als beruflich Qualifizierte mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung immatrikuliert worden sind, werden zum Ende des zweiten Fachsemesters zu einer obligatorischen Studienfachberatung eingeladen, sofern sie 30 Leistungspunkte pro Fachsemester nicht erreicht haben. (3) Wer keine Durchschnittsnote nachweist, wird hinter die letzte Bewerberin oder den letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet. ¹Alle Lehrveranstaltungen werden im elektronischen Vorlesungsverzeichnis angekündigt. ³Die anzuwendenden Auswahlkriterien ergeben sich aus den jeweiligen allgemeinen Anlagen in Verbindung mit den Anlagen der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln zu dieser Ordnung. § 97 Abschlussarbeiten Halbsatz. ²Sind beide Studienangebote zulassungsbeschränkt, setzt die Immatrikulation weiter voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ein besonderes berufliches oder wissenschaftliches Interesse nachweist und andere durch die Immatrikulation nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden. ³Wird die Immatrikulation oder Registrierung nicht bis zu diesem Termin beantragt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. ¹Antragstellerinnen und Antragsteller mit ausländischen Vorbildungsnachweisen, die zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber zum Hochschulstudium (Feststellungsprüfung) das Studienkolleg besuchen, können abweichend von einzelnen Voraussetzungen nach § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nach Maßgabe der für das Studienkolleg geltenden Regelungen und Vereinbarungen befristet immatrikuliert werden; eine Zuordnung zu einem Studiengang oder Studienfach erfolgt nicht. ⁵Satz 1 Nummer 4 gilt nicht für Antragstellerinnen oder Antragsteller, die Gebühren und Beiträge gemäß § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 für das entsprechende Semester nachweislich bereits an einer anderen Berliner oder nach § 45 Absatz 2 Satz 4 2. § 64 Regelstudienzeit (5) ¹Am Losverfahren nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die innerhalb der von der für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständigen Stelle festzusetzenden und hochschulüblich bekannt zu gebenden Ausschlussfrist bei der jeweils für die Antragsentgegennahme zuständigen Stelle die Zulassung durch Losverfahren beantragt haben (Losantrag). ⁵Studiengänge nach Satz 1 zählen zum weiterführenden Studium im Sinne dieser Ordnung. Dauert der Über­gang länger, verlieren Eltern für die gesamte Zwischen­zeit ihren Anspruch. (8) ¹Das Nähere ist durch Satzung bestimmt. ¹Die Auswahl nach einem Dienst auf Grund eines früheren Zulassungsanspruchs setzt einen Rückstellungsbescheid nach § 30 voraus. ²Modulabschlussprüfungen werden studienbegleitend abgenommen. ²Die Studienfächer können frei kombiniert werden, soweit in den fachspezifischen Studienordnungen oder in der diesen insoweit vorgehenden jeweils gültigen Satzung über das Studienangebot bzw. ²Eine Aufsicht findet nicht statt. § 124 Belehrung Wir empfehlen Ihnen, sowohl den Antrag als auch alle erforderlichen Nachweise möglichst als gescannte PDF-Datei (en) über unser Kontaktformular, Thema "Formalitäten im Studium", an uns zu senden. ⁶§ 2 Absatz 2 Satz 4 und § 5 gelten auch für den Fall allein durch die Humboldt-Universität zu Berlin angebotener strukturierter Promotionsstudien entsprechend; im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Ordnung entsprechend, soweit dies mit den Besonderheiten des Studienangebotes nach Maßgabe der Satzung gemäß Absatz 8 vereinbar ist. ²Die Anzahl der Losanträge pro Bewerberin oder Bewerber ist auf die jeweils maßgebliche Anzahl zulässiger Studienplatzbewerbungen begrenzt. ³Die Mitglieder bleiben im Amt, bis die Nachfolgerinnen und Nachfolger ihr Amt angetreten haben. ²Die Zugangsprüfung kann schriftliche und mündliche Prüfungsteile beinhalten und berücksichtigt Vorkenntnisse, die im Rahmen der Berufsausbildung erworben wurden, in angemessener Weise. ²Der für einen Studiengang bzw. (2) ¹Bei der Berechnung der Quoten wird gerundet. In beiden Fällen gilt: Bitte laden Sie Ihre Exmatrikulations-, Renten-, Studienverlaufsbescheinigung und auch Ihre Zahlungsbestätigungen aus C@MPUS herunter (C@MPUS-Applikation "meine Studien- und Leistungsbescheinigung") und speichern sie. ⁴Module im Umfang von einem Viertel der Gesamtstudienleistung werden in der Regel ohne benotete Prüfungen abgeschlossen. endstream endobj 26 0 obj <>/Subtype/Form/Type/XObject>>stream Erfolgreicher Abschluss des Studiums § 123 Auflagen Melden Sie sich nicht zurück, werden Sie auto­matisch exmatrikuliert. ³Die Immatrikulation nach Satz 1 Nummer 2 erfolgt darüber hinaus nur befristet für ein Semester unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Nachweise; werden die Nachweise nicht fristgerecht erbracht, wird der Antrag auf Immatrikulation endgültig abgelehnt. (6) Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt. ²Der an die für Beurlaubungen zuständige Stelle zu richtende Antrag kann frühestens mit der Rückmeldung und muss spätestens sechs Wochen nach Semesterbeginn unter Angabe der Gründe gestellt werden; er kann ausnahmsweise für das laufende Semester auch später gestellt werden, wenn die Gründe für die Beurlaubung erst nach Ablauf der Frist eintreten. ³Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich des Faches und seine methodischen bzw. ²In diesem Fall hat die Studentin oder der Student einmal die Gelegenheit zu einem Wechsel des Studiengangs. ⁴Sind nach Abschluss des Hauptverfahrens und mindestens eines Nachrückverfahrens oder in Ermangelung weiterer berücksichtigungsfähiger Bewerbungen in einem Studiengang oder sonstigen Studienangebot noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch Losverfahren vergeben. Er kann nicht rückwirkend bewilligt werden, d.h. das darin angegebene Exmatrikulationsdatum kann frühestens der Tag des Antragseingangs sein. (1) ¹Soweit auf Grund infektionsschutzrechtlicher Vorgaben oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände Prüfungen nicht oder nur mit beschränkter Kapazität durchgeführt werden können, schöpft die Humboldt-Universität zu Berlin die Möglichkeiten, den Studentinnen und Studenten andere gleichwertige Prüfungen als Alternative anzubieten, aus. § 107b Technische Hilfsmittel ²Die Anrechnung richtet sich nach § 110. § 127 Vertraulichkeit, Teil 8 – Exmatrikulation (2) ¹Unter der Voraussetzung, dass auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Studienleistungen und Prüfungen, zu erwarten ist, dass ein Studienabschluss nach Absatz 1 noch vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird und diejenigen erweiterten Zugangsvoraussetzungen nach § 11 Absatz 4, die mit diesem Abschluss zu erwerben sind, ebenso rechtzeitig erfüllt sind, kann die Aufnahme in einen Masterstudiengang im 1. eine Gesamtnote berechnet, wobei sich die Gesamtnote des Ersten Faches auch auf die fach- oder professionsbezogene Ergänzung bezieht. ⁴Soweit ein elektronisches Prüfungsverwaltungssystem mit Online- Zugang für die Studentinnen und Studenten eingeführt ist, werden sie in der Regel im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens zugänglich gemacht. (1) ¹Studentinnen und Studenten können Einsicht in die Unterlagen nehmen, die zu ihren Studienleistungen und Prüfungen geführt werden. Bewerbung und Immatrikulation. in Fällen von § 72a bezogen auf drei konkrete Studienfächer, in einem Monobachelorstudiengang oder in einen reglementierten Studiengang. 8 Monaten erlischt Ihr C@MPUS-Zugang! durch Mehrfachstimmrecht, die Mehrheit der Stimmen eingeräumt wird. (1) ¹In den Modulabschlussprüfungen weisen die Studentinnen und Studenten nach, dass sie die Qualifikationsziele, die in der Modulbeschreibung in der fachspezifischen Studienordnung benannt sind, erreicht haben.