Weitere Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für Steuern. WebBei Fragen in Beihilfeangelegenheiten wenden Sie sich bitte wie bisher an die Beihilfe-Infor-mations-Stelle (BIS). Der Einsatz von EDV wird vorangetrieben. HERZLICH WILLKOMMEN auf den Internetseiten des Landesamtes für Finanzen. Ergänzend steht Ihnen für technische Belange das eBeihilfe-Support-Team von montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0261/4933 … Antrag auf Beihilfe, Vereinfachter Antrag. Für eine bessere telefonische Erreichbarkeit in Beihilfeangelegenheiten hat das LfF eine Beihilfe-Informations-Stelle (BIS) eingerichtet. 56062 Koblenz. 56073 Koblenz. WebService Service Sie haben hier die Möglichkeit, einzelne Informationen zur Bezügemitteilung, der Bescheinigende Stelle, Kosten- und Leistungsrechnung und … WebLandesamt für Finanzen. Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Rheinland-pfälzische Mieterschutzregelungen, Landesverordnungen und Rundschreiben zur sozialen Wohnraumförderung und Wohnungsbindung, Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB), Zustimmungen im Einzelfall, vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, Prüfingenieure, Prüfsachverständige und PÜZ-Stellen, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). WebDas Internetangebot wird herausgegeben von. Wie kann ich Beihilfe beantragen? Ihm nachgeordnet sind 23 Finanzämter. Hoevelstr. Fachliche Themen; Arbeitnehmer; Auszubildende. Aktualisierung: 08.03.2023. Tel: +49 (261) 4933-0. WebBearbeitungsstand Beihilfeanträge. Kontakt - Beihilfe. Sie ist mit der Dienst- und Fachaufsicht über die rheinland-pfälzischen Finanzämter, inklusive der Landesfinanzkasse, beauftragt. WebLfF18_BEIH001_(07/21) M e r k b l a t t zur Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Kontakt und Anfahrt; Fachliche Themen. Hoevelstraße 10. Vordrucke - Beihilfe -. Das Ministerium der Finanzen ist die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes. Beihilfe-Informations-Stelle – BIS – Telefonnummer: 0261 /4933 – 81000 Fax: 0261 / 4933 – 81500 (nur Beihilfe) E-Mail: BIS@zbv-ko.fin-rlp.de (nur Beihilfe) Telefonisch erreichbar ist die Beihilfestelle Rheinland-Pfalz von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr. 56073 Koblenz. Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Die Dauer der Antragsbearbeitung beträgt für Aufwendungen im Bereich der allgemeinen Festsetzung (keine … Antrag auf Beihilfe, lang. Das eBescheid … Zum Jahr 2003 trat eine Finanzämterreform in Kraft, die mehr Flexibilität und effizienteres Arbeiten ermöglicht. Das Landesamt für Steuern (LfSt) geht auf die 1950 gegründete Oberfinanzdirektion Koblenz zurück und ist eine Landesoberbehörde der Landesfinanzverwaltung Rheinland-Pfalz. Ansprechpartner … Wenn Sie erstmals einen Antrag auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen stellen, benötigen wir je nach Pflegeart folgende Unterlagen von Ihnen: Ersteinstufung in … WebDas Bundesverwaltungsamt nimmt mehr als 150 Aufgaben für alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden wahr. Bei Fragen in … Telefon: 0261 4933 - 0 (Vermittlung) Telefax: 0261 4933 - 37014 oder … Auszubildende; Rechtsreferendare; Tarifangehörige; Beamte und … WebWillkommen auf dem eBeihilfe-Portal. bei erstmaliger Antragstellung sowie bei … Sie erreichen diese unter der zentralen - Telefonnummer: 0261 … Informationen über die Verwaltung von Rheinland-Pfalz allgemein: Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist für die Auszahlung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten*innen, Arbeitnehmer*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Zentraler Bestandteil der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung ist das Landesamt für Steuern. Kontaktlinsen beihilfefähig und welche Aufwendungen sind nicht beihilfefähig? Montags - Freitags: jeweils … Ihre Bescheide online herunter. In der Hochschule für Finanzen / Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz in Edenkoben bildet das Land den Nachwuchs für die Steuerverwaltung aus. Fax: +49 (261) 4933-37014. Beihilfen werden nur auf schriftlichen Antrag des Beihilfeberechtigten gewährt. Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen … Bis auf ein Amt hat jedes Finanzamt eine eigene Homepage. Melden Sie sich an und laden Sie bequem und schnell Ihre Anträge hoch bzw. Bemessungssatzerhöhung für Versorgungsempfänger. Am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr. Es betreibt u. a. das Ausländerzentralregister, vergibt … Wann sind die Kosten für eine Brille bzw. Weitere Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Nach § 34 … WebKon­takt zur AOKAOK/Region wählenZur Kon­takt­sei­te. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der … Die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung hat in den vergangenen Jahren konsequent Strukturen und Abläufe modernisiert. Sehhilfe, Brille, Kontaktlinsen. Landesamt für Finanzen. Familien … WebDas Landesamt für Finanzen (LfF) ist für die Auszahlung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten*innen, Arbeitnehmer*innen und Versorgungsempfänger*innen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Weitere Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für Finanzen. Die Finanzämter haben ihre Öffnungszeiten stark ausgeweitet. Die ehemaligen Staatsbauämter arbeiten seit 1998 eigenständig als Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Welche … 10. Beihilfestellen. Landesamt für Finanzen. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählt darüber hinaus auch die Landesfinanzschule sowie die Hochschule für Finanzen in Edenkoben. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Persönlicher Ansprechpartner.